Deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich, spezialisiert auf Rechtsberatung bei internationalen Schiedsverfahren, Verträgen sowie im Markenrecht.
In einer globalisierten Welt, in der deutsch-französische Geschäftsbeziehungen florieren, treten häufig komplexe rechtliche Herausforderungen auf. Diese Probleme erfordern fundiertes Fachwissen im internationalen Recht, insbesondere bei der Frage der Zuständigkeit von Gerichten, der Anwendung von Schiedsverfahren und der Einhaltung europäischer Verordnungen.
Expertise in der Zuständigkeit der Gerichte
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts ist oft der erste kritische Schritt in einem internationalen Rechtsstreit. Die Brüssel-I-Verordnung und das Brüsseler Übereinkommen von 1968 regeln die Zuständigkeit der Gerichte zwischen Deutschland und Frankreich. Artikel 2 und 5 dieser Verordnung legen fest, welches Gericht zuständig ist – oft eine komplizierte Entscheidung, da verschiedene Faktoren wie der Sitz des Unternehmens oder der Vertragsort eine Rolle spielen.
Unser Anwaltsbüro bietet umfangreiche Erfahrung und unterstützt Mandanten bei der Lösung dieser Zuständigkeitsfragen. Besonders relevant ist hierbei die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, die Regeln zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU festlegt. Wir begleiten Sie bei der Anwendung dieser Vorschriften, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vor dem richtigen Gericht geschützt werden.
Internationales Handelsschiedsverfahren
Viele Unternehmen entscheiden sich bei internationalen Rechtsstreitigkeiten für ein Schiedsverfahren, da dieses oft schneller und vertraulicher abläuft als traditionelle Gerichtsverfahren. Schiedsgerichte sind für ihre Flexibilität bekannt und können in vielen Fällen effektive Lösungen bieten. Dies wurde auch durch die Rechtsprechung des französischen Kassationsgerichts vom 21. Oktober 2015 bestätigt, die die Legitimität von Schiedsgerichten bei der Lösung von Handelsstreitigkeiten bekräftigt.
Unsere deutschsprachige Kanzlei in Paris ist auf internationale Schiedsverfahren spezialisiert. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen unserer Mandanten entsprechen, und arbeiten stets darauf hin, Streitigkeiten effizient und außergerichtlich beizulegen.
Anwendbares Recht bei internationalen Verträgen
Die Wahl des anwendbaren Rechts spielt eine zentrale Rolle in internationalen Geschäftsbeziehungen. Die Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) regelt, welches nationale Recht auf einen internationalen Vertrag anzuwenden ist. Ob es sich um Handelsverträge, Dienstleistungsverträge oder Arbeitsverträge handelt – unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Auswahl des günstigsten Rechtsrahmens für Ihre geschäftlichen Anforderungen.
Die genaue Bestimmung des anwendbaren Rechts kann entscheidend sein, um mögliche Risiken zu minimieren und rechtliche Vorteile für Ihr Unternehmen zu maximieren. Unsere Anwälte analysieren Ihre Vertragsbedingungen und bieten fundierte Beratung zur optimalen rechtlichen Ausgestaltung Ihrer internationalen Verträge.
Unlauterer Wettbewerb und Markenverletzungen
Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen unlauterer Wettbewerb und Markenverletzungen sind in den deutsch-französischen Geschäftsbeziehungen keine Seltenheit. Besonders problematisch können dabei Fälle sein, in denen die Zuständigkeit von Gerichten in Frage gestellt wird, oder in denen es zu Konflikten zwischen nationalen und europäischen Regelungen kommt.
Unser Anwaltsbüro verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Fällen von Markenverletzungen und unlauterem Wettbewerb. Unsere Rechtsanwälte in Frankreich setzen sich für den Schutz Ihrer Markenrechte ein und bekämpfen unlautere Geschäftspraktiken sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Fazit
Unsere deutschsprachige Anwaltskanzlei in Frankreich bietet umfassende Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen deutschen und französischen Unternehmen. Mit besonderer Expertise in den Bereichen Gerichtszuständigkeit, Schiedsverfahren, anwendbares Recht und Schutz vor unlauterem Wettbewerb unterstützen wir Sie bei der effektiven Lösung von Rechtsstreitigkeiten und der rechtlichen Absicherung Ihrer internationalen Geschäftsbeziehungen.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Geschäftsinteressen in Deutschland und Frankreich bestmöglich zu schützen.
FAQ zu deutsch-französischen Rechtsstreitigkeiten
- Welche Vorteile bietet ein Schiedsverfahren im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren? Schiedsverfahren sind schneller, vertraulicher und flexibler als herkömmliche Gerichtsverfahren und bieten den Parteien mehr Kontrolle über den Ablauf.
- Wie wird die Zuständigkeit der Gerichte bei deutsch-französischen Rechtsstreitigkeiten bestimmt? Die Zuständigkeit richtet sich nach der Brüssel-I-Verordnung sowie nach den Regelungen des Brüsseler Übereinkommens, die den Gerichtsstand in internationalen Fällen festlegen.
- Wie wähle ich das anwendbare Recht für internationale Verträge aus? Die Rom-I-Verordnung hilft dabei, das anwendbare Recht zu bestimmen. Unsere Anwälte beraten Sie bei der Auswahl des vorteilhaftesten Rechtsrahmens für Ihre Verträge.
- Wie schützt Ihre Kanzlei vor unlauterem Wettbewerb in Frankreich und Deutschland? Wir bieten umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in Fällen von Markenverletzungen und unlauteren Geschäftspraktiken, sowohl nach deutschem als auch nach französischem Recht.
- Welche Kosten sind mit einem Schiedsverfahren verbunden? Die Kosten für ein Schiedsverfahren hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls, der Anzahl der Schiedsrichter und der Verfahrensdauer. Wir bieten eine transparente Kostenstruktur und eine ausführliche Beratung zu den möglichen Kosten.